Im Falle einer Hausdurchsuchung ist auf jeden Fall Ruhe zu bewahren und der Durchsuchungsbefehl vorweisen zu lassen.
Während der Durchsuchung keine Aussagen machen!
Auf der Siegelung von Dokumenten und elektronischen Gegenständen bestehen.
Den Rechtsanwalt anrufen und sofort ein Foto des Durchsuchungsbefehls senden.
Bei der polizeilichen Vorladung als beschuldigte Person sollte in jedem Falle vorher der Rechtsanwalt kontaktiert werden.
Mit dem Strafverteidiger muss der Sachverhalt besprochen werden, bevor eine Aussage gemacht wird.
In der Verkehrskontrolle ist ebenfalls Ruhe zu bewahren und ein kontrolliertes Verhalten angebracht. Es hilft eine kooperative Verhaltensweise.
Auch hierbei keine Aussagen machen.
Ohne Gegenwart des Rechtsanwalts sind keine Aussagen zu machen. Der Rechtsanwalt muss umgehend und rechtzeitig orientiert werden.